Verkehrsschilder für Wohnmobile
Welche Verkehrszeichen Sie mit Ihrem Wohnmobil besonders beachten sollten.
Das Reisen mit dem Wohnmobil oder dem Camper Van steht für Freiheit und Abenteuer. Doch um die schönsten Orte sicher zu erreichen, ist es wichtig, die Verkehrsregeln der StVo zu kennen und die Verkehrsschilder richtig zu verstehen. So sind alle Verkehrsteilnehmer sicher im Straßenverkehr unterwegs. In unserem Tipps & Tricks Beitrag haben wir daher die wichtigsten Verkehrsschilder für Wohnmobile zusammengefasst und erklären kurz und knapp deren Funktion.
Verkehrszeichen Gewicht
Gewichtsschilder zeigen an, welches Maximalgewicht für Straßen und Brücken erlaubt ist. Sie sollten folgende beachten, um Überlastungen und Bußgelder zu vermeiden.
Übersteigt Ihr Fahrzeug das Gesamtgewicht von 5,5t, dann darf die folgende Strecke nicht befahren werden und muss umfahren werden.
Das Gleiche trifft auf Fahrzeuge mit einer Gesamtmasse von über 3,5 Tonnen zu – in diesem Fall signalisiert das entsprechende Verkehrsschild ein Durchfahrtsverbot.
Das Gewicht muss auch auf mehrspurigen Straßen berücksichtigt werden. Fahrzeuge mit einer Gesamtmasse von über 3,5 Tonnen sind verpflichtet, den rechten Fahrstreifen zu nutzen. Bei einem Gewicht von unter 3,5 Tonnen dürfen auch die anderen beiden Fahrstreifen befahren werden.
Verkehrszeichen Höhe und Breite
Nach den Gewichtsbeschränkungen sind auch die Höhen- und Breitenbegrenzungen entscheidend, um sicherzustellen, dass Fahrzeuge nicht an ungeeigneten Stellen vorbeifahren.
Ein Durchfahrtverbot gilt für Fahrzeuge, die eine Höhe von 3,8 Metern überschreiten, einschließlich aller Aufbauten auf dem Dach wie SAT-Antennen, Relings und ähnlichen Komponenten. Dieses Schild existiert ebenfalls für eine Höhe von 2,9 Metern.
Durchfahrtverbot für Fahrzeuge, einschließlich Wohnmobile, die mit Außenspiegeln und Ladung eine Breite von 2 Metern überschreiten.
Überholverbot
Das Verkehrsschild zeigt ein Überholverbot für Fahrzeuge an, deren Gesamtgewicht 3,5 Tonnen übersteigt.
Verkehrszeichen Parken
Bei diesem Schild ist das Parken für Wohnmobile ebenfalls gestattet.
Das Parken auf Bürgersteigen ist für Fahrzeuge mit einer Gesamtmasse von über 2,8 Tonnen nicht erlaubt, da die Unterkonstruktion dieser Wege nicht für höhere Belastungen ausgelegt ist.
Die mit diesem Zusatzzeichen gekennzeichneten Parkplätze sind ausschließlich für Wohnmobile reserviert.